Durchführung von Laufveranstaltungen unter Corona-Bedingungen - wie geht es weiter?
Eindrucksvoll
berichtet Dr. med. Ralph Schomaker (Facharzt im ZfS - Zentrum für
Sportmedizin, Münster) von seinen medizinischen Erfahrungen mit der
Corona-Pandemie, insbesondere mit dem Blick auf Laufveranstaltungen in
diesem Jahr. Man habe im Jahr 2020 viel über die Ausbreitung des Virus
gelernt, so sind folgende Denkanstöße sehr wichtig:
- Genaue Definition eines Veranstaltungsgeländes für eine Laufveranstaltung
-
Nachverfolgbarkeit der anwesenden Personen inkl. der Zuschauer und
Helfer. Die Athleten werden bereits mit der Online Anmeldung registriert
- Gestaffelte oder nur kurze Dienstleister-Anwesenheit auf dem Veranstaltungegelände - Erfordernis sei ein Start in Blöcken und mit Mundschutz - Die Streckenwahl müsse so erfolgen, dass Entzerrungen möglich sind - Siegerehrungen müssen ohne Zuschauer stattfinden - Ständige Informationen durch den Veranstalter - Masken und Handdesinfektionen
Auch
müsse man an Schnelltests denken, die ggf. ordnungsbehördlich
vorgegeben sein könnten. Auch der Umgang mit Geimpften, die im
Jahresverlauf immer mehr werden, müsse sorgfältig geprüft und abgewogen
werden. Kritisch sei auch der Status „Großveranstaltung“ – da diese
Bezeichnung eine gewisse politische Brisanz und Schlagwortcharakter
hätten.
Michael Brinkmann von Münster-Marathon e.V. und Markus
Frisch vom Köln Marathon hatten ihr seinerzeit beim DLV und der
Staatskanzlei NRW eingereichtes Hygienekonzept für Laufveranstaltungen
in Deutschland, was stadionferne Veranstaltungen betrifft, nunmehr
anhand eigener Erfahrungen aber auch Erfahrungen aus dem Kreis der
GRR-Mitglieder mit vielen Interessenten Inputs, wie Brinkmann sagt, nun
auf den neuesten Stand gebracht. „Endlich konnten wir auch den Umgang
mit Zuschauern“ regeln, auf die eine derartige Veranstaltung nicht
verzichten kann, denn sie sind der Motivator für jeden Läufer,
insbesondere für Marathonläufer, so Michael Brinkmann, der in einer
Präsentation das neue Hygienekonzept vorstellte. „Wir konnten auch auf
Erfahrungen zurückgreifen von bereits durchgeführten
Herbstveranstaltungen, aber auch von den Kollegen aus der Schweiz“,
schwärmt Brinkmann von der Bedeutung, die eine Mitgliedschaft für einen
Veranstalter bei GRR hat. „Die Gemeinschaft fungiert als richtige
Familie, sagen doch viele Frühjahrsveranstalter ihre Veranstaltung
schweren Herzens ab, gehen aber nicht in den Herbst, um die
Herbstveranstalter nicht in eine Konkurrenzsituation zu bringen“, so
Brinkmann. Das fertige neue Hygienekonzept, Version 1.1 geht noch in
dieser Woche an den Deutschen Leichtathletikverband und anschl. an die
Staatskanzlei NRW, deren Verantwortliche für den Sport in NRW bereits
Konzepte vieler anderer Sparten vorliegen hat. Auch der DLV freut sich
über die gute Zusammenarbeit mit GRR, hatte der DLV bisher doch nur ein
Konzept für Stadionveranstaltungen entwickelt und greift gern auf die
Arbeit von GRR zurück, um nun auch das überarbeitete Hygienekonzept für
Laufveranstaltungen „draußen“ – im Sprachgebrauch „stadionferne
Veranstaltungen“ bundesweit nutzen zu können.
Immer mehr
Veranstalter entschließen sich für eine Mitgliedschaft bei diesem
erfolgreichen „Dachverband“, der sich sehr für seine Mitglieder
einsetzt. Fragen beantwortet gern Michael Brinkmann unter 0251-5005-5100
oder alle Vorstandsmitglieder unter office@germanroadraces.de.
"Hygienekonzept vorgestellt: Ideen für Laufveranstaltungen unter
Corona-Bedingungen"